
AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Eigentum des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug steht im Eigentum der American Automobile GmbH, 2543 Lengnau. (CHE-332.371.264) Der Kunde darf das Fahrzeug weder untervermieten, übertragen oder Dritten zum Gebrauch überlassen. Nur die auf dem Mietvertrag namentlich und ausgewiesenen Personen (Kunden) dürfen das Fahrzeug lenken.
b) Mietdauer:
Der Kunde hat ab dem Datum/ Zeit der Vertragsdauer gemäss Ziffer 2 (siehe Vertrag) hievor, das Recht das Fahrzeug gemäss Ziffer 1 gemäss diesem Vertrag bis zum Rückgabedatum zu benutzen. Verspätet sich der Kunde unentschuldigt mit der Rückgabe des Fahrzeuges um mehr als eine Stunde, so wird ihm ein Folgemiettag berechnet bzw. der Kreditkarte belastet. Wird der Mietvertrag seitens des Kunden nicht mindestens 72 Stunden vor Beginn der Mietdauer aufgelöst, so hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 50 % des im Vertrag vorgesehenen Mietbetrages als Schadenersatz (Vorhaltedauer) zu leisten. Wird der Mietvertrag vor der in Ziffer 2 vereinbarten Dauer aufgelöst, berechtigt diese den Kunden nicht zu einer Rückerstattung oder Vergütung.
c) Sorgfaltspflicht/ Einhaltung aller Verkehrsvorschriften
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und vorsichtig zu gebrauchen. Er ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vorschriftsgemäss und betriebssicher verwendet wird. Die geltenden Verkehrsvorschriften sind vom Lenker stets einzuhalten. Er hat alle ihm bei Fahrzeugübergabe übergebenen Gegenstände am Rückgabedatum in einem sehr guten Zustande zurückzugeben. Das Fahrzeug ist bei jedem Verlassen gemäss den geltenden Vorschriften des Strassenverkehrgesetzes zu sichern und auch gegen Diebstahl zu schützen
(Verschliessen aller Türen). Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Zustandsrapport des Fahrzeuges aufgenommen. Bei Rückgabe wird ein Zustandsrapport über den Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe erstellt. Allfällige Schäden hat der Kunde zu vertreten. Übernimmt die abgeschlossene Versicherung den Schaden, hat der Kunde den dem Vermieter von der Versicherung in Rechnung gestellten Selbstbehalt zu 100 % zu tragen.
d) Panne
Tritt eine Panne am Fahrzeug ein, so ist der Kunde verpflichtet, umgehend den Vermieter darüber zu benachrichtigen (Tel.032 374 73 07). Er hat die Anweisungen des Vermieters zu befolgen. Bei Pannen und bei Nichterreichen der Telefonnummer (032 374 73 07) ist der Pannendienst AXA Versicherung (0800 809 809) aufzubieten. Reparaturaufträge dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Werden Reparaturaufträge ohne Absprache mit dem Vermieter vorgenommen, so muss der Kunde selbst für diese Kosten aufkommen und kann diese NICHT dem Vermieter in Rechnung stellen.
e) Unfall
Kommt es mit dem Fahrzeug zu einem Unfall, muss in jedem Fall die Polizei benachrichtigt werden, auch bei einem Selbstunfall (vgl. Befolgung der Informationen im Handschuhfach). Der Vermieter muss umgehend darüber benachrichtigt werden (Tel.032 374 73 07). Seine Anweisungen sind strikte zu befolgen. Der Kunde hat einen Bericht über den Unfallvorgang zu erstellen. Das in jedem Fahrzeug vorhandene Unfallprotokoll ist (von allen am Unfall Beteiligten) vollständig auszufüllen.
f) Diebstahl
Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges ist sofort die Polizei darüber zu informieren und eine Anzeige zu erstatten. Ebenso ist der Vermieter über dieses Ereignis zu informieren (Tel.032 374 73 07). Der Kunde muss dem Vermieter nachweisen, dass er alle angemessenen Vorsichtsmassnahmen getroffen hat, einen Diebstahl zu vermeiden und die Schlüssel/ Zugangsdecoder dem Vermieter aushändigen.
g) Beschlagnahmung
Sollte das Fahrzeug von den Strafbehörden beschlagnahmt werden (z.B. bei Raserdelikten), so sind die Strafbehörden umgehend darüber zu informieren, dass das Fahrzeug im Eigentum der American Automobile GmbH steht. Ebenso ist der Vermieter umgehend darüber zu orientieren (Tel.032 374 73 07).
h) Haftung des Kunden
Der Kunde (bei mehreren Fahrern haften diese solidarisch) haftet für alle Bussen, die während der Mietzeit auf das gemietete Fahrzeug ausgesprochen werden. Die Halterhaftung für Bussen nach dem Ordnungsbussenverfahren werden vollumfänglich an den Kunden weiterverrechnet. Diese werden der Kreditkarte des Kunden ohne weiteres belastet.
Bei Strafen, die nicht im Ordnungsbussenverfahren gesprochen werden können, ist der Vermieter verpflichtet, den Lenker (d.h. den Kunden) den Strafbehörden namentlich zu melden. In einem solchen Fall werden dem Kunden Umtriebsgebühren für die Meldung des Vermieters in der Höhe von CH F 100.00 (in Worten: Schweizer Franken einhundert 0/00) in Rechnung gestellt bzw. der Kreditkarte belastet.
i) Innenreinigung / Rauchverbot
Wenn nach Rückgabe des Fahrzeuges eine Standardreinigung nicht ausreicht, das Fahrzeug genügend zu reinigen, um dieses neu zu vermieten, wird dem Kunden, der das Fahrzeug während der Zeit der Verunreinigung gemietet hat, eine Gebühr von CHF 140.00 pro Stunde (in Worten: Schweizer Franken einhundert-vierzig 0/00) der notwendigen Zusatzreinigung verrechnet. Es ist verboten, in den Fahrzeugen zu rauchen. Weiter ist es untersagt, Tiere jeder Art mit dem Fahrzeug zu transportieren. Ausnahmen müssen schriftlich vom Vermieter erlaubt werden.
k) Zahlungen / Vollmachtserteilung an den Vermieter
Der Kunde ermächtigt mit seiner Vorlegung seiner Kreditkarte, den Vermieter für die ihm aus dieser Vereinbarung zustehenden Forderungen Zahlung beim Kartenaussteller zu verlangen. Ebenso stimmt der Kunde auch der Sicherstellung einer Kaution gemäss dieser Vereinbarung zu, die der Vermieter beim Kartenaussteller als Kautionszahlung vorbehalten lassen kann bzw. Genehmigungen einzuholen, welche zumindest den Gesamtbetrag der voraussichtlichen Mietkosten entspricht. Auch ist der Vermieter berechtigt, seine Forderungen aufgrund von weiteren Kosten wie Bussen, Strassengebühren, Selbstbehalte, Kosten für Fahrzeugschlüssel, Betankungsgebühren, Gebühr für verspätete Rückgabe, Gebühr für einen (nicht angekündigten) Zusatzfahrer, ausserordentliche Reinigungsgebühren etc. vom Kartenaussteller zulasten des Kunden einzuverlangen.
Sollte die Limite der Kreditkarte nicht ausreichen, um die Forderungen des Vermieters zu decken, so ist der Vermieter auch berechtigt, die Forderungen direkt beim Kunden einzufordern. Für offene Forderungen, die nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden, wird ab dem folgenden Tag ein Verzugszins von 5 % p.a. vereinbart.
l) Verwahrungsfrist für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände
Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug vergessen hat, werden nur während zwei (2) Monaten beim Vermieter aufbewahrt. Sollten diese nicht innert dieser Frist beim Vermieter abgeholt werden, bevollmächtigt der Kunde den Vermieter diese Gegenstände zu entsorgen. Eine allfällige Zusendung dieser Gegenstände innert der zwei Monatsfrist erfolgt nur gegen Vergütung der Zustellkosten. Der Vermieter haftet in keinem Fall für die Rückgabe dieser Gegenstände.
m) Rückgabe des Fahrzeuges ausserhalb der Öffnungszeiten des Vermieters
Gibt der Kunde das Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten des Vermieters zurück, so wird das Rückgabeprotokoll ohne Anwesenheit des Kunden erstellt. Dieses wird vom Vermieter vorbehaltlos akzeptiert und anerkannt. Soll e das Fahrzeug nicht gefunden werden, so haftet der Kunde für das Fahrzeug, bis dieses im Besitz des Vermieters ist.
n) GPS-System im Fahrzeug
Der Kunde akzeptiert, dass das Fahrzeug mit einem GPS System ausgerüstet ist, wonach der Standort des Fahrzeuges vom Vermieter festgestellt werden kann. Der Vermieter ist berechtigt, diese Daten falls erforderlich in seinem Nutzen zu verwenden.
o) Dem Kunden ist untersagt, das Fahrzeug;
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auf Rennstrecken oder an motorsportlichen Veranstaltungen zu verwenden
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bei Fahrzeugtest oder Fahrschulungen zu verwenden
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für Transporte oder Beförderungen gegen Entgelt zu verwenden
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für Abschleppdienste zu verwenden
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zu überladen
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mit entzündlichen oder explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen zu beladen
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Tiere jeder Art zu transportieren
p) Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet werden gegenüber dem Kunden noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen können, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, die eine Weiterreise verhindert, Zeitverluste oder sonstige Folgeschäden verursacht.
q) Datenschutz
Es gilt das Datenschutzgesetz vom 25. September 2023. Alle Daten der Kunden werden nur für die für die Abwicklung notwendigen Zwecke verwendet. Die Daten werden nicht zu Werbezwecke an Dritte übermittelt. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Vermieters (US-CARMIETEN.CH) einsehbar.